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Bleaching

Endlich strahlend weiße Zähne, denn für ein Bleaching gibt es viele Gründe

Verfärbungen durch Tee, Kaffee, Rotwein oder Nikotin sind die häufigsten Gründe für das Power Bleaching. Auch wenn Füllungen oder neuer Zahnersatz im Frontzahnbereich geplant werden soll, lohnt sich die Überlegung, vorher eine Zahnaufhellung machen zu lassen.
Zahnersatz, wie beispielsweise ein Veneer oder Kronen können nicht aufgehellt werden. Nach einem Bleaching würden diese also durch eine dunklere Färbung auffallen. Grundsätzlich ist die Behandlung für jeden geeignet, der Verfärbungen aufgrund von Tabak – und Kaffeekonsum oder anderen färbenden Lebensmitteln, wie z. B. Cola oder dunkle Soßen zu beklagen hat. Darüber hinaus können auch hartnäckige Verfärbungen durch bestimmte Medikamente, Antibiotika oder Fluorose lang anhaltend beseitigt werden.

Zahnerkrankung und Bleaching

Nur gesunde Zähne können aufgehellt werden. Karies muss vorher unbedingt entfernt und entsprechend behandelt werden, da sonst das Bleachinggel in das Zahninnere eindringen und es beschädigen kann. Wichtig ist auch, dass die Zahnaufhellung auf freiliegenden und bereits leicht verfärbten Zahnhälsen nicht wirkt. Außerdem sind sensible Zahnhälse ungeeignet für das Bleaching, da es bestehende Überempfindlichkeiten noch erhöhen kann.

Vor einem Bleaching der Zähne untersuchen und beraten wir Sie deshalb ausführlich und achten besonders auf vorhandene Karies, Zahnfleischrückgang und freiliegende Zahnhälse und Zahnersatz.

Professionelle Zahnreinigung als Vorbehandlung

Unsere Bleaching-Behandlung ist ganzheitlich und beginnt mit einer Untersuchung bei unseren Zahnärzten und Zahnärztinnen, um oben genannte Zahnerkrankungen auszuschließen und um mit Ihnen gemeinsam zu besprechen, was die Verfärbungen der Zähne verursacht hat.

Anschließend erfolgt eine professionelle Zahnreinigung, da auf frisch gereinigten und polierten Zahnflächen das Bleaching am effektivsten wirkt und die bestmögliche Aufhellung erzielen kann. Bevor Sie also Ihre Zähne aufhellen lassen, empfehlen wir Ihnen einen Termin zur professionellen Zahnreinigung bei unserer Prophylaxeassistentin zu vereinbaren.

Zudem werden Sie ausführlich über die Behandlung aufgeklärt und wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Strategie, damit Ihnen das Bleaching-Ergebnis lange Freude bereitet.

Indikationen für Bleaching oder wann können wir ein Bleaching empfehlen

  • verfärbte vitale und avitale Zähne
  • Farbangleichung der Zähne (z. B. bei ausgeprägten Farbunterschieden der Eckzähne zum Gesamtgebiss)
  • Erneute Farbangleichung der natürlichen Zähne an vorhandene langjährige, aber noch klinisch intakte Kronen und Brückenrestauration.

Kontraindikationen oder wann ein Bleaching nicht ratsam ist

  • bei rein oberflächliche Verfärbungen, die durch eine professionelle Zahnreinigung entfernbar sind
  • Wwährend der Schwangerschaft und Stillzeit
  • wenn bekannte Allergien auf Carbamidperoxid / Wasserstoffperoxid bestehen
  • wenn Schmelzdefekte/rissebestehen
  • bei transluzenten Zähne
  • bei Verfärbungen durch permanente Diffusion von Metallionen (z. B. Amalgam, Wurzelfüllungsmaterial, Metallstifte)
  • bei kariösen Zähnen und undichten Füllungen
  • bei insuffizienten Wurzelkanalfüllungen